EU-Produktkonformität im Komplettservice
Ein koordiniertes Projekt für Unternehmen, die mehr als einen ersten Prüfbericht benötigen. Wir bewerten die vorhandenen Nachweise, erstellen die vereinbarte Risikobeurteilung, stimmen uns direkt mit Ihrem Hersteller ab und begleiten die Maßnahmen bis zur abschließenden Bewertung.
Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Die Projektschritte
- 01
Produktumfang
Festlegung von Produkt, bestimmungsgemäßer Verwendung, Varianten, Zielländern und den Rollen der Beteiligten.
- 02
Anforderungen
Ermittlung der anwendbaren Rechtsvorschriften, relevanten Normen und des Konformitätsbewertungsverfahrens.
- 03
Nachweisprüfung
Prüfung der Herstellerberichte und Dokumente auf Bezug zum tatsächlichen Produkt und seiner Konfiguration.
- 04
Lückenanalyse
Erfassung fehlender Nachweise, Unstimmigkeiten und erforderlicher Korrekturen mit klarer Zuständigkeit.
- 05
Herstellerkommunikation
Direkte Abstimmung mit dem Hersteller, Erläuterung der Anforderungen, Anforderung von Nachweisen und Prüfung der Antworten. In jedem Komplettpaket enthalten.
- 06
Risikobeurteilung
Erstellung oder Aktualisierung der produktspezifischen Risikobeurteilung und Festlegung notwendiger Maßnahmen zur Risikominderung.
- 07
Prüfkoordination
Festlegung fehlender Prüfnachweise, Koordination freigegebener Labor- oder Spezialistenleistungen und Bewertung der Ergebnisse.
- 08
Dokumentation
Strukturierung der technischen Unterlagen, Prüfung und vereinbarte Korrektur von Anleitungen und Kennzeichnungen sowie gegebenenfalls Erstellung eines Erklärungsentwurfs.
- 09
Abschlussprüfung
Prüfung des Nachweis- und Maßnahmenstatus sowie Übergabe der abschließenden Dokumentation und etwaiger verbleibender Voraussetzungen.
Abschluss eines Projekts
Eine positive Abschlussbewertung erfolgt erst, wenn die im vereinbarten Umfang erforderlichen Nachweise und Korrekturen ausreichend verifiziert wurden. Fehlende Prüfungen und ungelöste Sicherheitsfragen bleiben offen. Eine Dokumentenprüfung ersetzt keine erforderliche physische Prüfung oder Validierung.
Unsere Rolle
Arisogno Compliance bietet technische Compliance-Beratung und Projektkoordination. Wir sind keine benannte Stelle und erteilen keine behördlichen EU-Produktzulassungen. Die gesetzlichen Verantwortlichkeiten verbleiben beim Hersteller und den weiteren betroffenen Wirtschaftsakteuren.
Die Beauftragung eines Komplettpakets macht Arisogno Compliance nicht automatisch zum EU-Bevollmächtigten, Importeur, zur verantwortlichen Person oder zum EPR-Bevollmächtigten. Solche Rollen sind nicht Bestandteil dieses Angebots, sofern sie nicht gesondert geprüft und ausdrücklich vereinbart werden.
Projektangebot anfragen
Beschreiben Sie Ihr Produkt. Wir legen den Projektumfang fest und erstellen Ihr individuelles Angebot.
Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
