Die Verordnung (EU) 2023/1542 betrifft Batterien über ihren Lebenszyklus. Welche Anforderungen gelten, hängt von der Batteriekategorie und den jeweiligen Anwendungszeitpunkten ab. Bei einem batteriebetriebenen Gerät sind sowohl die Batterie als auch das Endprodukt zu bewerten. Dokumentation, Kennzeichnung und Herstellerverantwortung sind getrennt abzugrenzen.
Wie wir dabei unterstützen
Wir fordern Nachweise des Batterielieferanten an, prüfen die Integration und ermitteln den Bedarf an Dokumentation, Kennzeichnung und weiteren Bewertungen.
Nicht für jede Batterie gelten dieselben Kennzeichnungs-, Batteriepass- oder Entnehmbarkeitspflichten zum selben Zeitpunkt.
Geprüft am: 17. September 2026. Diese Seite wird manuell geprüft. Rechtsänderungen werden nicht automatisch nachgeführt.
