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Compliance-Wissen

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Anwendungsbereich, Dokumentationswege und Anforderungen an die Risikobeurteilung nach der Maschinenrichtlinie, einschließlich des Übergangs zur Maschinenverordnung.

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Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

Die Maschinenrichtlinie regelt die Sicherheit von Maschinen in ihrem Anwendungsbereich. Die Bewertung berücksichtigt bestimmungsgemäße Verwendung und vorhersehbare Fehlanwendung, Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, technische Unterlagen und Anleitungen. Für vollständige und unvollständige Maschinen gelten unterschiedliche Dokumentationswege. Der Übergang zur Maschinenverordnung ist anhand des maßgeblichen Inverkehrbringens oder der Inbetriebnahme zu bewerten.

Wie wir dabei unterstützen

Wir koordinieren die Risikobeurteilung, prüfen Sicherheitsnachweise und Herstellerunterlagen, verfolgen Korrekturen und erstellen die vereinbarte Konformitätsdokumentation.

Eine positive Risikobeurteilung auf dem Papier ersetzt nicht die Umsetzung und Verifizierung notwendiger Schutzmaßnahmen.

Allgemeine Informationen. Die Anwendbarkeit hängt von Produkt, Verwendung, Rolle des Wirtschaftsakteurs, Zielmarkt und maßgeblichen Zeitpunkten ab. Ein Ratgeber ersetzt keine produktspezifische Bewertung.

Geprüft am: 17. September 2026. Diese Seite wird manuell geprüft. Rechtsänderungen werden nicht automatisch nachgeführt.

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