Die Maschinenrichtlinie regelt die Sicherheit von Maschinen in ihrem Anwendungsbereich. Die Bewertung berücksichtigt bestimmungsgemäße Verwendung und vorhersehbare Fehlanwendung, Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, technische Unterlagen und Anleitungen. Für vollständige und unvollständige Maschinen gelten unterschiedliche Dokumentationswege. Der Übergang zur Maschinenverordnung ist anhand des maßgeblichen Inverkehrbringens oder der Inbetriebnahme zu bewerten.
Wie wir dabei unterstützen
Wir koordinieren die Risikobeurteilung, prüfen Sicherheitsnachweise und Herstellerunterlagen, verfolgen Korrekturen und erstellen die vereinbarte Konformitätsdokumentation.
Eine positive Risikobeurteilung auf dem Papier ersetzt nicht die Umsetzung und Verifizierung notwendiger Schutzmaßnahmen.
Geprüft am: 17. September 2026. Diese Seite wird manuell geprüft. Rechtsänderungen werden nicht automatisch nachgeführt.
