Die Maschinenverordnung gilt grundsätzlich ab dem 20. Januar 2027 und ersetzt die Maschinenrichtlinie. Einzelne Bestimmungen gelten bereits früher. Unternehmen müssen die Auswirkungen auf Produkt, Dokumentation, Lieferkettenrolle und Konformitätsbewertungsverfahren prüfen. Bei einem Marktstart im Jahr 2027 genügt es nicht, nur die Rechtsgrundlage einer vorhandenen Erklärung auszutauschen.
Wie wir dabei unterstützen
Wir erstellen eine Übergangs- und Lückenanalyse und koordinieren die für den vereinbarten Marktstart erforderlichen dokumentarischen und technischen Maßnahmen.
Bereits in Verkehr gebrachte Produkte und neue Einheiten sind zeitpunktbezogen zu bewerten. Nicht jede bestehende Maschine benötigt automatisch ein neues CE-Verfahren.
Geprüft am: 17. September 2026. Diese Seite wird manuell geprüft. Rechtsänderungen werden nicht automatisch nachgeführt.
