Cybersicherheitsanforderungen hängen von Produktfunktionen und dem anwendbaren Regelwerk ab. CRA-Meldepflichten für Hersteller erfasster Produkte gelten seit dem 11. September 2026. Die wesentlichen CRA-Pflichten gelten ab dem 11. Dezember 2027. Die delegierte RED-Verordnung (EU) 2022/30 bleibt bis zu ihrer wirksamen Aufhebung am 11. Dezember 2027 relevant. Die übrige RED wird dadurch nicht aufgehoben.
Wie wir dabei unterstützen
Wir grenzen die Anforderungen ab, koordinieren Firmware- und Dokumentationsfragen mit dem Hersteller und ermitteln den Bedarf an Spezialistenbewertungen. Erforderliche Sicherheitstests werden gesondert vereinbart.
Eine Checkliste zu Cybersicherheitsdokumenten ist nicht mit Penetrationstests oder einer technischen Sicherheitsvalidierung gleichzusetzen.
Geprüft am: 17. September 2026. Diese Seite wird manuell geprüft. Rechtsänderungen werden nicht automatisch nachgeführt.
