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Compliance-Wissen

REACH, SVHC und SCIP

Stoffbeschränkungen, Informationspflichten zur Kandidatenliste und die gesonderte SCIP-Datenbankpflicht für Erzeugnisse.

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Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

Bei Produkten, die als Erzeugnisse gelten, können Stoffbeschränkungen, Informationspflichten zur Kandidatenliste und weitere Pflichten relevant sein. Entscheidend sind Zusammensetzung und Lieferkettenrolle. Kandidatenlistenstoffe über 0,1 Massenprozent können Informationspflichten für Erzeugnisse auslösen. SCIP ist eine damit verbundene abfallrechtliche Pflicht und kein CE-Zertifikat.

Wie wir dabei unterstützen

Wir fordern Material- und Herstellerinformationen an, bewerten relevante Nachweise und ermitteln den Bedarf an gezielten Prüfungen oder Erklärungen. Beschränkungen, Informationspflichten und Datenbankpflichten werden getrennt betrachtet.

Die 0,1-Prozent-Schwelle ist kein allgemeines Verbot aller Kandidatenlistenstoffe. Die relevanten Pflichten erfordern eine erzeugnisbezogene Bewertung.

Allgemeine Informationen. Die Anwendbarkeit hängt von Produkt, Verwendung, Rolle des Wirtschaftsakteurs, Zielmarkt und maßgeblichen Zeitpunkten ab. Ein Ratgeber ersetzt keine produktspezifische Bewertung.

Geprüft am: 17. September 2026. Diese Seite wird manuell geprüft. Rechtsänderungen werden nicht automatisch nachgeführt.

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