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Compliance-Wissen

Technische Dokumentation und Konformitätserklärungen

Was die technische Dokumentation belegen soll, wie sich Erklärungspflichten je Rechtsgrundlage unterscheiden und welche Erklärungsart Maschinen benötigen.

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Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

Die technische Dokumentation soll nachvollziehbar belegen, wie die anwendbaren Produktanforderungen erfüllt werden. Ihr Inhalt hängt von Rechtsgrundlage und Produkt ab. Eine vorgeschriebene Konformitätserklärung fasst die Erklärung des Verantwortlichen zusammen, ersetzt aber keine Nachweise. Bei Maschinen ist die zum anwendbaren Rechtsrahmen passende Erklärungsart zu verwenden.

Wie wir dabei unterstützen

Wir strukturieren die technischen Unterlagen, gleichen Produktidentifikationen und Nachweise ab und erstellen den vereinbarten Erklärungsentwurf zur Unterzeichnung durch die verantwortliche Stelle.

Nicht allein wegen REACH, WEEE oder GPSR eine pauschale EU-Konformitätserklärung erstellen. Die tatsächlichen Erklärungspflichten sind zu prüfen. Die PPWR hat einen eigenen Rahmen für Konformitätsunterlagen.

Allgemeine Informationen. Die Anwendbarkeit hängt von Produkt, Verwendung, Rolle des Wirtschaftsakteurs, Zielmarkt und maßgeblichen Zeitpunkten ab. Ein Ratgeber ersetzt keine produktspezifische Bewertung.

Geprüft am: 17. September 2026. Diese Seite wird manuell geprüft. Rechtsänderungen werden nicht automatisch nachgeführt.

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