Zum Hauptinhalt springen

Compliance-Wissen

Verpackungskonformität und PPWR

Anforderungen an Nachhaltigkeit, Stoffe, Dokumentation und Kennzeichnung von Verpackungen nach Verordnung (EU) 2025/40, getrennt von den CE-Pflichten des Produkts.

Projektangebot anfragen

Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

Die Verordnung (EU) 2025/40 gilt grundsätzlich seit dem 12. August 2026. Sie betrifft unter anderem Nachhaltigkeit, Stoffe, Dokumentation und Kennzeichnung von Verpackungen. Wichtige Einzelanforderungen werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten wirksam. Verpackungspflichten und die CE-Pflichten des Produkts sind getrennt zu bewerten. Die PPWR führt keine allgemeine CE-Kennzeichnung für Verpackungen ein.

Wie wir dabei unterstützen

Wir bewerten Verpackungsspezifikationen, Herstellernachweise und relevante Fristen, ermitteln den Dokumentations- und Erklärungsbedarf und klären EPR-Pflichten für die vereinbarten Zielländer. Bei Deutschland kann die Prüfung der LUCID-Pflichten einbezogen werden.

Eine PPWR-Bewertung ist mehr als eine Etikettenprüfung. Nationale Registrierungs- und Finanzierungspflichten sind von der Konformitätsdokumentation der Verpackung zu unterscheiden.

Allgemeine Informationen. Die Anwendbarkeit hängt von Produkt, Verwendung, Rolle des Wirtschaftsakteurs, Zielmarkt und maßgeblichen Zeitpunkten ab. Ein Ratgeber ersetzt keine produktspezifische Bewertung.

Geprüft am: 17. September 2026. Diese Seite wird manuell geprüft. Rechtsänderungen werden nicht automatisch nachgeführt.

Zurück zu Compliance-Wissen

Produktbewertung anfragen

Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

Projektangebot anfragen

Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

Projektangebot anfragen