Die Verordnung (EU) 2025/40 gilt grundsätzlich seit dem 12. August 2026. Sie betrifft unter anderem Nachhaltigkeit, Stoffe, Dokumentation und Kennzeichnung von Verpackungen. Wichtige Einzelanforderungen werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten wirksam. Verpackungspflichten und die CE-Pflichten des Produkts sind getrennt zu bewerten. Die PPWR führt keine allgemeine CE-Kennzeichnung für Verpackungen ein.
Wie wir dabei unterstützen
Wir bewerten Verpackungsspezifikationen, Herstellernachweise und relevante Fristen, ermitteln den Dokumentations- und Erklärungsbedarf und klären EPR-Pflichten für die vereinbarten Zielländer. Bei Deutschland kann die Prüfung der LUCID-Pflichten einbezogen werden.
Eine PPWR-Bewertung ist mehr als eine Etikettenprüfung. Nationale Registrierungs- und Finanzierungspflichten sind von der Konformitätsdokumentation der Verpackung zu unterscheiden.
Geprüft am: 17. September 2026. Diese Seite wird manuell geprüft. Rechtsänderungen werden nicht automatisch nachgeführt.
